5.0 Kundenzufriedenheit
BAFA-Förderung für neue Fenster bei Sanierung
Wer im Rahmen einer energetischen Sanierung alte Fenster austauscht, kann für förderfähige Maßnahmen aktuell grundsätzlich 15 % Zuschuss erhalten. Entscheidend ist jedoch, dass technische Voraussetzungen eingehalten und die Förderung rechtzeitig beantragt wird. BEFAX Bauelemente unterstützt Sie anschließend bei der fachgerechten Umsetzung Ihrer Fenstersanierung in Herne und Umgebung.
🔰 SSL Verschlüsselung aktiv!
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Fenster?
Wer alte Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung austauscht, kann für förderfähige Maßnahmen grundsätzlich einen Zuschuss erhalten. Die Höhe richtet sich nach den geltenden Förderbedingungen und den anerkannten Kosten des Projekts. Wichtig ist, die Voraussetzungen bereits vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
15 % Grundförderung möglich
Für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle kann die BAFA-Grundförderung aktuell 15 % der anerkannten Kosten betragen. Dazu kann auch der Austausch energetisch schlechter Fenster gehören.
Zusätzlicher Bonus unter Voraussetzungen
Wird die Fenstersanierung im Rahmen eines förderfähigen individuellen Sanierungsfahrplans umgesetzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein zusätzlicher Bonus möglich sein. Ob dieser greift, muss vorab individuell geprüft werden.
Förderfähige Kosten richtig einordnen
Nicht automatisch jede Ausgabe eines Fensterprojekts wird vollständig berücksichtigt. Entscheidend sind die technischen Anforderungen und die von der BAFA anerkannten förderfähigen Kosten. Deshalb sollte die Förderung vor Auftrag und Montage sauber vorbereitet werden.
BAFA-Förderung
Welche Fenster können gefördert werden?
Nicht jedes neue Fenster erfüllt automatisch die Voraussetzungen für eine BAFA-Förderung. Entscheidend sind unter anderem die energetischen Eigenschaften des Fensters und die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung. Auch Fenster- und Außentüren können grundsätzlich als Maßnahme an der Gebäudehülle förderfähig sein.
Energetische Anforderungen müssen erfüllt sein
Für förderfähige Fenster gelten technische Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten, den sogenannten U-Wert. Dieser beschreibt, wie viel Wärme durch das gesamte Fenster verloren geht. Je niedriger der Wert, desto besser die Wärmedämmung.
Auch Fenster- und Außentüren zählen
Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf klassische Fenster. Auch der Austausch bestimmter Fenster- und Außentüren kann im Rahmen der energetischen Sanierung förderfähig sein, sofern die jeweiligen technischen Vorgaben eingehalten werden.
Fachgerechte Montage gehört zur Sanierung
Neben dem Fenstersystem selbst ist auch eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung wichtig. Gerade bei einer energetischen Sanierung muss deshalb darauf geachtet werden, dass neue Fenster fachgerecht in die vorhandene Gebäudehülle eingebaut werden.
BAFA-Förderung
Welche Voraussetzungen gelten für die BAFA-Förderung?
Damit neue Fenster über die BAFA gefördert werden können, reicht ein einfacher Fenstertausch nicht aus. Die Maßnahme muss die technischen Anforderungen der Bundesförderung erfüllen und korrekt beantragt werden. Besonders wichtig sind die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, die passenden U-Werte und der richtige Zeitpunkt der Antragstellung.
Energieeffizienz-Experten einbinden
Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, zu denen auch der Fensteraustausch gehört, muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er prüft die geplante Sanierungsmaßnahme und begleitet die notwendigen Schritte für den Förderantrag.
Technische Mindestanforderungen erfüllen
Förderfähige Fenster müssen bestimmte energetische Vorgaben einhalten. Bei klassischen Fenstern sowie Balkon- und Terrassentüren gelten Anforderungen an den U-Wert, also den Wärmedurchgang durch das gesamte Bauteil.
Förderung vor Beginn beantragen
Der Förderantrag muss grundsätzlich vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Wer die Arbeiten bereits starten lässt, bevor der Antrag korrekt eingereicht wurde, kann den Anspruch auf Förderung verlieren.
BAFA-Förderung
Was bedeuten 15 % Förderung konkret?
Bei förderfähigen Maßnahmen zum Fensteraustausch beträgt die BAFA-Grundförderung aktuell 15 % der anerkannten förderfähigen Kosten. Wie hoch der tatsächliche Zuschuss ausfällt, hängt deshalb vom Umfang der Sanierung und davon ab, welche Kosten im Förderverfahren berücksichtigt werden.
10.000 € förderfähige Kosten
Werden 10.000 € vollständig als förderfähige Kosten anerkannt, entspricht die Grundförderung von 15 % einem Zuschuss von 1.500 €.
20.000 € förderfähige Kosten
Bei anerkannten Kosten von 20.000 € ergibt sich bei 15 % Grundförderung ein möglicher Zuschuss von 3.000 €.
30.000 € förderfähige Kosten
Werden 30.000 € als förderfähig berücksichtigt, können daraus bei 15 % Grundförderung 4.500 € Zuschuss entstehen. Ein möglicher iSFP-Bonus ist davon getrennt zu betrachten und an zusätzliche Voraussetzungen gebunden.
BAFA-Förderung
So läuft die BAFA-Förderung für neue Fenster ab
Wer die Förderung für einen Fenstertausch nutzen möchte, sollte die einzelnen Schritte in der richtigen Reihenfolge planen. Besonders wichtig sind die technische Prüfung, der korrekt vorbereitete Vertrag und die Antragstellung vor Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten.
Energieeffizienz-Experten einbinden
Zunächst wird die geplante Fenstersanierung gemeinsam mit einem Energieeffizienz-Experten geprüft. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist seine Einbindung erforderlich. Er unterstützt unter anderem bei den technischen Angaben für den Förderantrag.
Angebot und Vertrag vorbereiten
Vor der Antragstellung wird ein Angebot beziehungsweise Liefer- oder Leistungsvertrag benötigt. Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten, damit die Förderung nicht durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gefährdet wird.
Förderantrag stellen und anschließend umsetzen
Der BAFA-Antrag wird vor Beginn der eigentlichen Arbeiten gestellt. Nach Eingang des Antrags kann die Maßnahme grundsätzlich auf eigenes finanzielles Risiko begonnen werden. Wer maximale Planungssicherheit möchte, wartet die Förderzusage ab, bevor die Fenstersanierung umgesetzt wird.
Unser Einsatzgebiet
BEFAX Bauelemente begleitet energetische Fenstersanierungen für Hausbesitzer und Gewerbekunden in Herne sowie in vielen Städten des Ruhrgebiets. Regelmäßig setzen wir Fensterprojekte in Bochum, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen und Recklinghausen um. Auch zahlreiche weitere Orte im Umkreis von rund 80 Kilometern gehören zu unserem Einsatzgebiet. Vor der Fenstermontage prüfen wir die vorhandene Einbausituation und stimmen Aufmaß, neue Fenster und fachgerechten Einbau auf das Gebäude ab. Wer eine BAFA-Förderung nutzen möchte, sollte die Fördervoraussetzungen bereits vor Beginn der Maßnahme klären.
Nimm Kontakt mit uns auf
Sie planen den Austausch alter Fenster und möchten prüfen, ob Ihre energetische Sanierung für eine BAFA-Förderung infrage kommt? BEFAX Bauelemente begleitet Fensterprojekte in Herne und Umgebung von der Bestandsaufnahme bis zur fachgerechten Montage. Wichtig ist, die Fördervoraussetzungen und den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu klären.
Kontaktanfrage
Telefon
Leistung
Pflichtfeld.
Gebe den richtigen Anfragetyp an, um die Anfrage an die richtige Abteilung weiterzuleiten
Erfahrungen unserer Kunden
Bei einer energetischen Fenstersanierung zählt nicht nur die Auswahl der neuen Fenster, sondern vor allem eine saubere Planung und fachgerechte Montage. Unsere Kunden achten deshalb besonders auf klare Absprachen, präzises Aufmaß und einen Einbau, der zur vorhandenen Bausituation passt. Die Rückmeldungen aus Projekten im Raum Herne und Ruhrgebiet zeigen, wie wichtig eine sorgfältige Umsetzung beim Fensteraustausch ist.
FAQ: Häufige Fragen zur BAFA-Förderung für Fenster
Wer alte Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung austauschen möchte, stößt schnell auf Fragen zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragstellung. Entscheidend ist, die Förderung vor Beginn der Arbeiten richtig vorzubereiten. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zur BAFA-Förderung für neue Fenster.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für neue Fenster?
Für die energetische Sanierung der Gebäudehülle gilt aktuell eine Grundförderung von 15 % der anerkannten förderfähigen Kosten. Dazu zählt grundsätzlich auch die Erneuerung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren. Die tatsächliche Fördersumme hängt vom Umfang der Maßnahme und den anerkannten Kosten ab.
Welche Fenster sind über die BAFA förderfähig?
Neue Fenster müssen die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung erfüllen. Bei klassischen Fenstern sowie Balkon- und Terrassentüren in Wohngebäuden gilt grundsätzlich ein maximaler Uw-Wert von 0,95 W/(m²K). Für Sonderfälle wie Denkmalschutz, Schallschutz oder besondere Sicherheitsanforderungen können andere Grenzwerte gelten.
Werden nur dreifach verglaste Fenster gefördert?
Nein. Entscheidend ist nicht allein die Anzahl der Glasscheiben, sondern der energetische Wert des gesamten Fensters. Maßgeblich ist der Uw-Wert aus Rahmen und Verglasung. Ob ein konkretes zwei- oder dreifach verglastes Fenster die Fördervoraussetzungen erfüllt, muss daher anhand seiner technischen Werte geprüft werden.
Brauche ich für die Fensterförderung einen Energieeffizienz-Experten?
Ja. Beim Fenstertausch handelt es sich um eine Maßnahme an der Gebäudehülle. Dafür muss im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Er prüft die technischen Voraussetzungen und erstellt die erforderlichen Angaben für den Förderantrag.
Wann muss die BAFA-Förderung beantragt werden?
Der Förderantrag muss vor dem Beginn der eigentlichen Arbeiten gestellt werden. Vor Antragstellung wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält. Auch das geplante Umsetzungsdatum muss darin festgehalten werden.
Kann ich die Förderung nach dem Fensteraustausch beantragen?
Nein. Wer mit den förderfähigen Arbeiten bereits vor Antragstellung beginnt, riskiert den Förderanspruch. Deshalb sollte die Förderung immer geklärt werden, bevor alte Fenster ausgebaut oder neue Fenster montiert werden. Nach Antragstellung kann grundsätzlich auf eigenes finanzielles Risiko mit der Umsetzung begonnen werden.
Wie hoch sind die maximal förderfähigen Kosten?
Bei Wohngebäuden gelten seit Juli 2026 gestaffelte Höchstgrenzen. Für die erste Wohneinheit können grundsätzlich bis zu 30.000 € förderfähige Ausgaben pro Kalenderjahr berücksichtigt werden. Für weitere Wohneinheiten gelten niedrigere Staffelbeträge. Mit einem anerkannten individuellen Sanierungsfahrplan können sich die förderfähigen Ausgaben erhöhen.
Bekomme ich mit einem iSFP automatisch 20 % Förderung?
Nein. Diese Aussage wäre inzwischen zu pauschal. Der iSFP-Bonus beträgt zwar weiterhin 5 %, seit dem 21. Juli 2026 gelten jedoch zusätzliche Mindestinvestitionsgrenzen. Bei einem Einfamilienhaus muss das förderfähige Investitionsvolumen mindestens 30.000 € erreichen, und der 5-%-Bonus wird nur auf den darüber hinausgehenden förderfähigen Betrag angewendet. Deshalb ergibt sich nicht automatisch eine Förderung von 20 % auf die gesamten Kosten.